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ArbG Frankfurt/Main, 26.03.2001 - 15 Ca 588/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- RA Kotz
Flugbegleiterin - Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers bei Luftzwischenfall
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.05.1973 - VI ZR 148/72
Arbeitsunfall bei Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 26.03.2001 - 15 Ca 588/01
Maßgebend ist, ob sich der Unfall für den Betroffenen in einem Bereich ereignet hat, der sich im Verhältnis zum Schädiger als innerbetrieblicher Vorgang darstellt, oder ob insoweit zu dem Betrieb kein oder nur ein loser Zusammenhang besteht (BGH, Urteil vom 08. Mai 1973, VI ZR 148/72, NJW 1973, 1326).Es sollen nur die Fälle erfasst werden, in denen der Versicherte den Gefahrenbereich, in dem er durch die Zugehörigkeit zu seinem Betrieb betroffen ist, verlässt und sich als normaler Verkehrsteilnehmer in den Gefahrenbereich des allgemeinen Verkehrs begibt (BGH, Urteil vom 08. Mai 1973, a.a.O.; Urteil vom 02. November 1989, III ZR 133/88, AP Nr. 18 zu § 636 RVO).
- BGH, 02.11.1989 - III ZR 133/88
Unfall eines Bundeswehrsoldaten bei Teilnahme am allgemeinen Verkehr
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 26.03.2001 - 15 Ca 588/01
Es sollen nur die Fälle erfasst werden, in denen der Versicherte den Gefahrenbereich, in dem er durch die Zugehörigkeit zu seinem Betrieb betroffen ist, verlässt und sich als normaler Verkehrsteilnehmer in den Gefahrenbereich des allgemeinen Verkehrs begibt (BGH…, Urteil vom 08. Mai 1973, a.a.O.; Urteil vom 02. November 1989, III ZR 133/88, AP Nr. 18 zu § 636 RVO). - BVerfG, 08.02.1995 - 1 BvR 753/94
Verfassungsmäßigkeit des Asschlusses von schmerzensgeld durch die gesetzliche …
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 26.03.2001 - 15 Ca 588/01
Soweit der Haftungsausschluss greift, führt dies in der Tat dazu, dass die Klägerin, wie sie befürchtet, überhaupt keine Schmerzensgeldzahlungen erhalten wird (vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08. Februar 1995, 1 BvR 753/94, AP Nr. 21 zu § 636 RVO).