Rechtsprechung
   ArbG Frankfurt/Main, 26.03.2001 - 15 Ca 588/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,27243
ArbG Frankfurt/Main, 26.03.2001 - 15 Ca 588/01 (https://dejure.org/2001,27243)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26.03.2001 - 15 Ca 588/01 (https://dejure.org/2001,27243)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26. März 2001 - 15 Ca 588/01 (https://dejure.org/2001,27243)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,27243) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • RA Kotz

    Flugbegleiterin - Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers bei Luftzwischenfall

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.05.1973 - VI ZR 148/72

    Arbeitsunfall bei Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 26.03.2001 - 15 Ca 588/01
    Maßgebend ist, ob sich der Unfall für den Betroffenen in einem Bereich ereignet hat, der sich im Verhältnis zum Schädiger als innerbetrieblicher Vorgang darstellt, oder ob insoweit zu dem Betrieb kein oder nur ein loser Zusammenhang besteht (BGH, Urteil vom 08. Mai 1973, VI ZR 148/72, NJW 1973, 1326).

    Es sollen nur die Fälle erfasst werden, in denen der Versicherte den Gefahrenbereich, in dem er durch die Zugehörigkeit zu seinem Betrieb betroffen ist, verlässt und sich als normaler Verkehrsteilnehmer in den Gefahrenbereich des allgemeinen Verkehrs begibt (BGH, Urteil vom 08. Mai 1973, a.a.O.; Urteil vom 02. November 1989, III ZR 133/88, AP Nr. 18 zu § 636 RVO).

  • BGH, 02.11.1989 - III ZR 133/88

    Unfall eines Bundeswehrsoldaten bei Teilnahme am allgemeinen Verkehr

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 26.03.2001 - 15 Ca 588/01
    Es sollen nur die Fälle erfasst werden, in denen der Versicherte den Gefahrenbereich, in dem er durch die Zugehörigkeit zu seinem Betrieb betroffen ist, verlässt und sich als normaler Verkehrsteilnehmer in den Gefahrenbereich des allgemeinen Verkehrs begibt (BGH, Urteil vom 08. Mai 1973, a.a.O.; Urteil vom 02. November 1989, III ZR 133/88, AP Nr. 18 zu § 636 RVO).
  • BVerfG, 08.02.1995 - 1 BvR 753/94

    Verfassungsmäßigkeit des Asschlusses von schmerzensgeld durch die gesetzliche

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 26.03.2001 - 15 Ca 588/01
    Soweit der Haftungsausschluss greift, führt dies in der Tat dazu, dass die Klägerin, wie sie befürchtet, überhaupt keine Schmerzensgeldzahlungen erhalten wird (vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08. Februar 1995, 1 BvR 753/94, AP Nr. 21 zu § 636 RVO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht